Tarife ab September 2025
| Unterrichtseinheiten (UEH) | Tarif 1 | Tarif 2 |
|---|
Hauptfach – 1 UEH 50 Min. Einzelunterricht (Monatsbeitrag) | € 67,10 | € 73,20 |
Hauptfach – 1 UEH 40 Min. Einzelunterricht (Monatsbeitrag) | € 53,70 | € 58,50 |
Hauptfach – 1 UEH 25 Min. Einzelunterricht (Monatsbeitrag) | € 37,00 | € 40,20 |
Hauptfach – 1 UEH 50 Min. zu zweit (G2) (Monatsbeitrag pro Schüler:in) | € 37,00 | € 40,20 |
Elementares Musizieren (Monatsbeitrag) | € 31,00 | € 33,70 |
Hauptfach Ensemble (Semesterbeitrag) | € 42,00 | € 45,70 |
Bläserklasse (Semesterbeitrag) | € 77,40 | X |
Ensemble (als Ergänzungsfach zum Hauptfach) | kostenlos |
Kaution f. Instrumenten Entlehnung (einmalig) | €150,00 |
Instrumentenleihgebühr (Monatsbeitrag) | €10,00 |
Tarif 1: Kinder/Jugendliche mit Hauptwohnsitz in Schwechat oder Rauchenwarth
bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (Stichtag 30.10. des lfd. Schuljahres), Hauptwohnsitz in Schwechat, seinen Katastralgemeinden Kledering, Mannswörth und Rannersdorf oder Rauchenwarth.
Tarif 2: Kinder/Jugendliche ohne Hauptwohnsitz in Schwechat oder Rauchenwarth
bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (Stichtag 30.10. des lfd. Schuljahres) ohne Hauptwohnsitz in Schwechat, seinen Katastralgemeinden Kledering, Mannswörth und Rannersdorf oder Rauchenwarth.
Jahresbeitrag
Das Schulgeld ist ein Jahresbeitrag, der in 10 Raten bis zum 10. des jeweiligen Monats per E-Banking od. Dauerauftrag auf unser Konto bei der BAWAG Schwechat einzuzahlen ist:
BIC: BAWAATWW, IBAN: AT251400005210666666
Achtung! Juli und August ist kein Schulgeld fällig. Die Ferien richten sich nach den NÖ Pflichtschulen.
Lastschrift Mandat
Sie möchten den Beitrag per Lastschrift automatisch von Ihrem Konto abbuchen lassen? Dann füllen Sie bitte dieses Formular aus:SEPA Lastschrift Musikschulbeitrag.pdf herunterladen (0.15 MB)
Ermäßigungen
Die Punkte „a-c“ gelten nur für Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (Stichtag 30.10. des lfd. Schuljahres)
a) Wenn mehrere Kinder einer Familie die Musikschule besuchen, verringert sich der Unterrichtsbeitrag für jedes weitere Kind um 30% (gilt nicht für Ensembles als Hauptfach).
b) Lernt ein Kind zwei Instrumente, so ist der Unterrichtsbeitrag für ein Instrument voll zu bezahlen, für das zweite Instrument wird der monatliche Unterrichtsbeitrag um 30% ermäßigt.
c) Wenn ein:e Schüler:in das Hauptfachinstrument auch als aktives Mitglied in der Stadtmusik Schwechat bzw. der Blasmusik Mannswörth ausübt, wird der Schulgeldbeitrag um 50% herabgesetzt.
d) Für Schwechater Senior:innen gilt nach Vorlage eines gültigen Senior:innenausweises der Tarif 1.
e) Für Schüler:innen kann das Schulgeld, abhängig vom Familieneinkommen, bis zu 50% ermäßigt werden. Weitere Informationen